Fahrzeugführer konnte Führerscheinübergabe nicht abwarten
Mühlenschlader Str. - 21.07.2017Attendorn - Am Donnerstagabend wurde ein
32-Jähriger um 23:05 Uhr mit seinem Seat in der
Mühlenschlader Straße
in Ennest angehalten. Hierbei wurde festgestellt, dass er lediglich
eine Bescheinigung über das Ablegen der Führerscheinprüfung vorlegen
konnte. Eine Fahrerlaubnis war aber noch nicht erteilt und ein
Führerschein noch nicht ausgehändigt worden. Die Weiterfahrt wurde
daher untersagt. Ihm und der Fahrzeughalterin, die ihm den PKW
überlassen hatte, drohen nun Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
bzw. Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Ablegen der
theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung berechtigt (noch)
nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum.
Erst der Verwaltungsakt der Erteilung der Fahrerlaubnis und die
Übergabe des Führerscheins berechtigen hierzu. In vielen Fällen
vergehen zwischen den Prüfungen und dem Antrag auf Erteilung der
Fahrerlaubnis noch ein paar Tage und manchmal auch noch ein paar
Wochen, z.B. wenn jemand das vorgesehen Mindestalter noch nicht
erreicht hat. Insofern muss man also nach dem Ablegen der Prüfungen
noch ein wenig Geduld aufbringen, bis man den heiß begehrten
Führerschein in der Hand hält.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Olpe
Pressestelle Kreispolizeibehörde Olpe
Telefon: 02761 9269 2200
E-Mail: pressestelle.olpe@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/olpe
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Olpe, übermittelt durch news aktuell
29.05.2017 - Mühlenschlader Str.
Unbekannte Täter brachen am vergangenen
Wochenende in ein Einfamilienhaus in der Mühlenschlader Straße in
Ennest ein.
Die Einbrecher gelangten während der Abwesenheit der Bewohner in
der Zeit z...
28.07.2016 - Mühlenschlader Str.
Attendorn - In der Nacht zu Mittwoch wurden an
einem roten Renault Megane beide Hinterreifen von einem Unbekannten
zerstochen. Das Fahrzeug stand in der Mühlenschlader Straße in
Ennest. Der Schaden...